Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung sind Leistungen nach Kinder- und Jugendhilfegesetz. Auf der Grundlage eines Antrages der Eltern.
Wir bieten:
- Erziehungsbeistandschaft (§ 30 KJHG)
- Flexible Hilfe (§ 27/2 KJHG)
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 KJHG)
Zielgruppe:
Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsproblemen.
Ziele der Hilfe:
- Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung
- Erlernen des angemessenen Umgangs mit Konflikten
- Entwicklung schulischer oder beruflicher Perspektiven
- Aufarbeitung delinquenten Verhaltens
- Gestaltung des Lebensalltags
- Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern
Methoden / Inhalte:
- Einzel- und Gruppenunternehmungen
- Beratung des Kindes/Jugendlichen
- Beratung der Eltern
- Freizeitpädagogische Arbeit
Flexible Hilfe (§ 27/2 KJHG)
Zielgruppe:
Kinder, Jugendliche, Eltern oder Familien mit erzieherischem Unterstützungsbedarf
Ziele der Hilfe:
- Verbleib des Kindes/Jugendlichen in der Familie
- Aufbau tragfähigerer Beziehungen in der Familie
- Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern
- Aufbau eines eigenen gelingenden Lebensalltags des Jugendlichen
- Entwicklung schulischer oder beruflicher Perspektiven
Methoden /Inhalte:
- Einzelarbeit
- Gruppenarbeit
- Beratung
- Case Mangement
- Gespräche
- Unterstützung in schulischen oder beruflichen Belangen
- Weitere Inhalte orientieren sich am Bedarf im Einzelfall und an genannten anderen Hilfeformen