
Schulsozialarbeit zielt auf Begleitung der Schülerinnen und Schüler in ihrem Prozess des Erwachsenwerdens, auf Unterstützung
bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung sowie auf Förderung ihrer Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen. Durch ihren niedrigschwelligen und aufsuchenden Charakter ist Schulsozialarbeit „Prävention und Intervention vor Ort" und hat schwerpunktmäßig die Schülerinnen und Schüler im Blick, die aufgrund sozialer Benachteiligungen und/oder individueller Beeinträchtigungen auf besondere Unterstützung angewiesen sind. In Umsetzung ihrer Ziele und Angebote adaptiert Schulsozialarbeit die Methoden und Grundsätze der professionellen Sozialpädagogik und Sozialarbeit auf das System Schule. Sie trägt damit ergänzend und erweiternd zur Verwirklichung des Erziehungsauftrages der Schule bei.
Was wir wollen:
Allen Schülern und Schülerinnen kann durch die Anwesenheit der Schulsozialarbeiter ein zusätzliches Unterstützungs- und Hilfsangebot unterbreitet werden. Familiäre Problemlagen, individuelle und schulische Gegebenheiten können analysiert werden, um Veränderungen in psychosozialen und/oder soziokulturellen Zusammenhängen zu Gunsten der Entwicklung dieser jungen Menschen herbeizuführen.
Das Wirken der Schulsozialarbeiter zielt auf die Änderung struktureller Bedingungen und Förderung von individuellen Veränderungsprozessen im Hinblick auf Eigeninitiative, soziale Kompetenz und Mitbestimmung.
Arbeitsschwerpunkte:
- Gesprächs- und Beratungsangebote (lösungsorientierte Gespräche, Einzelfallhilfe), für Schülerinnen und Schüler,
- Geschlechtsspezifische und themenspezifische Kleingruppenarbeit - Entwicklung und Durchführung von Projekten für das Soziale Lernen / zum Erkennen und Fördern von Ressourcen der Schüler sowie zur Bildung von Klassengemeinschaften (soziale Bindungen), - Angebote von Aktivitäten mit erlebnispädagogischen Elementen,- Organisation von präventiven Aktionen
- Beratung von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern
- Moderation von Fallbesprechungen
- Vernetzung mit den Schulsozialarbeitern des Landkreises (Regionaler Arbeitskreis) sowie der eigenen Einrichtung,
- Organisation/Teilnahme von Einzelfallbesprechungen / Supervision.
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